Projekt-NACHTBALKON

 

(von Kha, Heinrich und Isabell)

 


In der Sommerzeit scheint bekanntlich die Sonne wärmer als im Winter und wir putzen unsere Balkone wieder heraus, um auf ihnen so manches Mittagschläfchen abzuhalten oder Abendmahlzeit einnehmen zu können.

 

Des nachts müssen wir die Fenster unser Wohnungen öffnen, damit die am Tag gespeicherte Hitze entweichen kann.

 

Jedoch wird so mancher Schlaf arg unterbrochen, wenn unsoziale Nachbarn ihre nächtlichen, Gesellschafts-Treffen auf den Balkonen abhalten.

 

 

 

Hierbei will GoBI dem Schlafbedürftigen Hilfestellung geben, wie derartigen Tunichtguten wirksam entgegnet wird.


 


Rechtliches:

  • Lärm ab spätestens 22 Uhr ist strafbar und gilt als erhebliche Ruhestörung

  • zuständig sind der Vermieter und in erster Linie bei Extremen die Polizei

  • Feierlichkeiten sind der Hausgemeinschaft rechtzeitig anzukündigen

  • Nach 22 Uhr hat man den Balkon zu verlassen, Fenster und Türen zur Lärmminderung geschlossen zu halten und die Lautstärke im Allgemeinen zu reduzieren


Polizeiliches:

  • verstößt der laute Nachbar, trotz Bitte um Ruhe, ist bei der Polizei unter der Nummer "110" oder 0351/ 41 40 80 anzurufen

  • Polizei benötigt Angaben zur Adresse und Namen des Straftäters

  • weiterhin benötigt die Polizei ihren Namen, um bei ihnen zu klingeln, damit die Polizei ins Haus zum Lärmsünder kann (ein Kontakt zu ihnen wird nicht hergestellt!)

Handhabung:

  • verstößt ein Mieter öfters durch leichtes Überschreiten der 22 Uhr-Grenze, sollte man den Betreffenden darauf in einem Gespräch oder bei unnachsichtigen Menschen durch eine Beschwerde beim Vermieter hinweisen (Achtung bei einigen Vermietern sind mehrere Beschwerden nötig, bevor dieser reagiert; lassen daher die ganze Hausgemeinschaft unterschreiben um gegen den Vermieter Druck aufzubauen)

  • hilft dies nicht oder liegt ein massiver Verstoß vor, so ist die Polizei herbei zurufen (Tel.-Nr.: 110), diese schreitet dann nachdrücklich ein und schafft Abhilfe

  • hier finden Sie einen Infozettel zum Aushang im Treppenhaus oder Briefkasteneinwurf

  • hier finden einen Infozettel des Mieterveein mit Handlungs-Richtlinien

 

 

 

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