Projekt-RECHTSBERATUNG

Projekt abgeschlossen 05.2013

 

Zwanganschluss mit Kabel-Telekomunikation

 

Nach anderen Stadtteilen hat es ab 1.1.13 nun auch den Wohnungsbestand der Gagfah in Neu Gorbitz erreicht. Die Rede ist von einem Zwangsanschluss mit Kabelfernsehen.

Dazu hat der Großvermieter, die durch die Mieter abgeschossenen Verträge mit der Primacom ohne Vorankündigung gekündigt und dem dem Konkurrenten TeleColumbus neue Verträge für die Mieter abgeschlossen. Offen ist die Frage, welchen finanziellen Nutzen die Gagfah daraus zieht, zumal der verhandelte Preis jedoch über dem anderer Stadtteile und Wohnbestände im gleichen Stadtgebiet liegt, die nur zwischen 6-8€ statt 10€ wie in Neu Gorbitz der Gagfah zahlen sollen.

 

„Besonders ärgerlich für jene Mieter die gerade auf den kostenfreien DVBT-Zugang umgerüstet haben oder eine Satellitenanlage ihr Eigen nennen“: so die GoBI.

 

Die Bürgerinitiative GoBI (Gorbitzer Bürger Initiative) rät als erstes direkt bei der Geschäftsführung der Gagfah-Dresden schriftlich per Einschreiben Einspruch einzulegen.

Danach ist sich der Mietvertrag zur Hand zu nehmen und auf Passagen zu prüfen die lauten wie diese: „Die Versorgung der Mietsache mit Rundfunk- und Fernsehempfang erfolgt nicht durch den Vermieter. ...“ (Gagfah-Mietvertrag v. 2010, §6 Abs.10). Sollte die Gagfah-Dresden nicht einlenken, ist Einspruch beim Gagfah-Mieterrat einzulegen. Diesen erreicht man unter: Mieterbeirat der GAGFAH GROUP, Prinzeß-Luise-Straße 33, 45479 Mülheim oder mieterbeirat@gagfah.de. Hierbei ist der Verweis bei Ausbleiben einer Einigung auf Beschreiten des juristischen Wegen hilfreich! Welcher nach einer Ablehnung des Mieterbeirates zu beschreiten ist.

Weitere Informationen zum Nachlesen und Links sind zu finden unter:

Mieterbeirat-Gagfah

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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